Hochwasser
Alarmstufen
Das Ausmaß eines Hochwassers wird durch vier Alarmstufen beschrieben für die folgende wesentliche Merkmale kennzeichnend sind:
Alarmstufe 1 (Meldebeginn)
Beginn der Ausuferung der Gewässer.
Alarmstufe 2 (Kontrolldienst)
Überflutung von Grünland und forstwirtschaftlicher Flächen in den Überschwemmungsgebieten. Ausuferung des Wassers bei eingedeichten Gewässern bis an den Deichfuß.
Alarmstufe 3 (Wachdienst)
Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller.
Stärkere Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser. Wasserstände am Deich bis etwa halbe Deichhöhe.
Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr)
Überflutung größerer Flächen einschließlich Straßen und Anlagen in bebauten Gebieten.
(MLUK Brandenburg)