rbbtext Logo
  • Seite
  • 182

Hochwasser

Alarmstufen

Das Ausmaß eines Hochwassers wird durch vier Alarmstufen beschrieben für die folgende wesentliche Merkmale kennzeichnend sind:

Alarmstufe 1 (Meldebeginn)

Beginn der Ausuferung der Gewässer.

Alarmstufe 2 (Kontrolldienst)

Überflutung von Grünland und forstwirtschaftlicher Flächen in den Überschwemmungsgebieten. Ausuferung des Wassers bei eingedeichten Gewässern bis an den Deichfuß.

Alarmstufe 3 (Wachdienst)

Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller.
Stärkere Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser. Wasserstände am Deich bis etwa halbe Deichhöhe.

Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr)

Überflutung größerer Flächen einschließlich Straßen und Anlagen in bebauten Gebieten.

(MLUK Brandenburg)