Waldbrandgefahr
Brandenburg
Waldbrandsaison beendet
Die Waldbrandwarnstufen werden in der besonders waldbrandgefährdeten Zeit vom 1. März bis 31. Oktober dargestellt.
Hinweis auf das Waldgesetz des Landes Brandenburg (§ 23 LWaldG)
Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen sind im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen) außerhalb einer von den Forstbehörden genehmigten Feuerstelle, das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen ganzjährig verboten.
(MLUK Brandenburg)