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Waldbrandgefahr
Brandenburg

Dienstag, 08.10.24

Landkreis Warnstufe
BAR 1
LDS 1
EE 1
HVL 1
MOL 1
OHV 1
OSL 1
LOS/FF 1
OPR 1
PM/P/BRB 1
PR 1
SPN/CB 1
TF 1
UM 1

Erläuterungen

1 = sehr geringe Gefahr

2 = geringe Gefahr

3 = mittlere Gefahr

4 = hohe Gefahr

5 = sehr hohe Gefahr

Hinweis auf das Waldgesetz des Landes Brandenburg (§ 23 LWaldG)

Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen sind im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen) außerhalb einer von den Forstbehörden genehmigten Feuerstelle, das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen ganzjährig verboten.

(MLUK Brandenburg)