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Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro im Monat knüpft an die Wohnung an: Seit 2013 heißt es: eine Wohnung - ein Beitrag. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer es in einer Wohnung gibt, spielt keine Rolle.

Komplizierte Nachfragen, wer welche Rundfunkgeräte hat, entfallen somit.

Die privaten Autos aller Bewohner sind mit abgedeckt. Den Beitrag müssen nur volljährige Personen leisten. Leben mehrere Personen zusammen, muss eine Person angemeldet sein, die den Beitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt.

Das müssen Unternehmen wissen

Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände zahlen den Beitrag entsprechend der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Die Zahl der Empfänger spielt keine Rolle.

Für eine Betriebsstätte mit bis zu acht Beschäftigten ist nur ein Drittel des Beitrags zu zahlen: 5,83 Euro im Monat.

Der Beitrag deckt auch alle auf die Einrichtung zugelassenen Kfz ab.

Selbstständige, die zu Hause arbeiten und für ihre Wohnung bereits Beitrag leisten, müssen nicht gesondert für die Betriebsstätte bezahlen.

Infos für gemeinnützige Einrichtungen

Es fällt der monatliche Beitrag für betriebliche Kfz von monatlich je 5,83 Euro an.

Einrichtungen des Gemeinwohls wie Schulen, Hochschulen, gemeinnützige Vereine oder Polizei und Feuerwehr werden entlastet: Sie zahlen maximal einen Beitrag von monatlich 18,36 Euro pro Betriebsstätte.

Werden Gästezimmer vermietet, ist auch für diese der Beitrag zu zahlen: je 6,12 Euro im Monat. Pro Betriebsstätte ist das erste Zimmer beitragsfrei. Der Rundfunkbeitrag deckt alle Programme auf allen Verbreitungswegen ab.

Regelung für Zweitwohnungen

Die bisher geltende Regelung, wonach für eine Zweitwohnung extra zu zahlen ist, kippte das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2018.

Die Richter beanstandeten dies und forderten den Gesetzgeber auf, bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu finden.

Die übrige Ausgestaltung des Beitrags von derzeit monatlich 18,36 Euro pro Wohnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist demnach verfassungskonform.