Rundfunkbeitrag
Was müssen Bürger tun?
Pro Wohnung muss nur ein Beitragszahler angemeldet sein. Änderungen und Anmeldungen sind dem
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
50656 Köln
mitzuteilen.
Formulare gibt es im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de
Was müssen Unternehmen tun?
Sollte ein Unternehmen oder eine Institution bisher keine Angaben zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags (Betriebsstätten, Beschäftigte, Kfz) übermittelt haben, muss es sich selbstständig beim Beitragsservice anmelden.
Was müssen Unternehmen tun?
Hier der Kontakt für Unternehmen und Institutionen: presse@rundfunkbeitrag.de
Ermäßigung und Befreiung
Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Behindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen auf Antrag einen ermäßigten Beitrag im Monat.
Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII können befreit werden. Eine Befreiung kann zudem beantragen, wer einkommensabhänhängig staatliche Sozialleistungen erhält.
Ermäßigung und Befreiung
Beispiele für Befreiungsgründe:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung.
- Empfänger von BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen
Wo gibt es weitere Informationen?
Unter www.rundfunkbeitrag.de stellen ARD, ZDF und Deutschlandradio Informationen zum Rundfunkbeitrag bereit. Hier gibt es zudem einen Beitragsrechner, Antworten auf häufige Fragen sowie Infomaterialien und Formulare.
Über ein Kontaktformular unter www.rundfunkbeitrag.de kann man per E-Mail Fragen stellen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Telefonisch erhalten Interessierte unter 01806-999 555 10 zudem montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr Antworten auf ihre Fragen (je Anruf 20 ct im deutschen Festnetz und maximal 60 ct aus den deutschen Mobilfunknetzen).
Anfragen sind auch per Fax möglich:
01806-999 555 01
Verbraucherzentralen unterstützen
Experten der Verbraucherzentralen Berlin und Brandenburg helfen Ratsuchenden bei der Klärung ihrer Probleme. Sie beraten im Rahmen einer Kooperation mit dem rbb kostenfrei.
Verbraucherzentralen unterstützen
Konkret geht es dabei oft darum, wer unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Beitragspflicht bzw. eine Ermäßigung beantragen kann.
Zu dieser Gruppe gehören Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG und behinderte Menschen, deren Schwerbehindertenausweis das Zeichen "RF" enthält. Bezieher von Blindenhilfe sind von der Zahlungspflicht befreit.
Neben der auf praktische Einzelfallhilfe ausgerichteten Beratung geben die Experten Tipps zum Ausfüllen von Anträgen.
Bei besonders komplizierten Fällen können die Mitarbeiter direkten Kontakt zu Beitragsexperten im rbb aufnehmen, um jederzeit schnell helfen zu können.
Termintelefon Berlin
Tel. 030 21485-150 (die und freitags von 9 bis 13 Uhr sowie mittw. und donnerstags in der Zeit von 13 bis 17 Uhr)
Termintelefon Brandenburg
Tel. 01805 004049 (montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr, 14 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil maximal 42 ct/Min.)