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Verbrauchertipps

Gesetzliche Änderungen

Änderungen bei Doppelnamen

Ab 1. Mai dürfen Ehepaare offiziell einen gemeinsamen Doppelnamen tragen -mit oder ohne Bindestrich. Bisher war das nur für einen von beiden möglich. Kinder können ab Mai ebenfalls einen Doppelnamen bekommen, selbst wenn ihre Eltern oder Sorgeberechtigten keinen gewählt haben.

Wenn Eltern sich bei der Geburt nicht auf einen Namen einigen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Der erste vergebene Nachname wird dann für alle weiteren Geschwister verbindlich.