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Verbrauchertipps

Gesetzliche Änderungen

Inflationsprämie kann noch im Dezember

gezahlt werden

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben seit Oktober 2022 und auch noch bis Ende 2024 die Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Inflationausgleichsprämie zu zahlen, ohne dass dafür Lohnnebenkosten anfallen.

Die Prämie ist freiwillig und kann bis zu 3.000 Euro betragen. Sie ist als Einmalzahlung, aber auch als Zahlung in Raten möglich gewesen.

(Quelle: ARD Text)