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Guter Rat für jeden

Gesetzliche Änderungen

Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder

Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit dem für das neue Versicherungsjahr gültigen schwarzen Kennzeichen ausgestattet sein. Die bisherigen grünen Kennzeichen sind dann nicht mehr gültig. Das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police. Wer kein schwarzes Kennzeichen hat, riskiert eine Ordnungsstrafe.

Das gilt für Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller, motorisierte Rollstühle, Quads bis 45 km/h sowie Segways und E-Tretroller.

(Quelle: ARD Text)