Guter Rat für jeden
Gesetzliche Änderungen
Digitale Info zur Elternzeit
Wenn Mitarbeiter in Elternzeit gehen wollen, können sie das ihrem Arbeitgeber künftig auch in digitaler Form mitteilen. Bisher war eine auf Papier ausgedruckte und händisch unterschriebene Mitteilung Pflicht. Für ab 1. Mai 2025 geborene Kinder darf die Information, ob und in welchem Zeitraum Elternzeit genommen wird, nun z.B. per E-Mail verschickt werden.
Auch Anträge auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit sind nun digital möglich. Arbeitgeber dürfen dann ebenfalls digital mit dem Mitarbeiter kommunizieren.