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Guter Rat für jeden

Gesetzliche Änderungen

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden wieder zum 1. Juli angepasst. Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.

Bei Alleinstehenden beträgt die monatliche Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 1.491,75 Euro (zuvor 1.402,28 Euro).

In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und zum Juli angepasst. Seit 2021 erfolgt dies jährlich.

Die Freigrenzen werden gemäß einer Rundungsvorschrift für das P-Konto (Pfändungskonto) auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet, also bei Alleinstehenden ab 1. Juli 2024 auf 1.500 Euro.

(Quelle: ARD Text)