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Guter Rat für jeden

Gesetzliche Änderungen

Cannabisbesitz teilweise straffrei

Ab 1. April ist für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum erlaubt. Im privaten Bereich sind es bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden und zwar zuhause und mit Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor Diebstahl, und damit Kinder nicht an die Pflanzen gelangen können.

Eine Weitergabe der Ernte ist verboten. Erträge, die über die 50 Gramm hinaus gehen, müssen vernichtet werden. Im Kleingarten ist der Anbau von Cannabis nicht erlaubt.

(Quelle: ARD Text)