Verbrauchertipps
Gesetzliche Änderungen
Strengere Regeln für Biomüll
Ab Mai gelten strengere Vorgaben für die Entsorgung von Biomüll. Nach einer neuen Verordnung darf dessen Verunreinigung nur noch maximal drei Prozent betragen. Das teilte der Verband Kommunaler Unternehmen mit. Häufige Fremdstoffe im Biomüll sind etwa Kunststoffe, Steine, Glas, Keramik und Metalle.
Ist der Anteil höher als drei Prozent, kann die Müllabfuhr den Abfall künftig stehen lassen. Auch Bußgelder sind bei Verstößen möglich. Überprüft werden soll der Inhalt mit Künstlicher Intelligenz, Detektoren, die die Tonne scannen, oder über eine Sichtkontrolle.