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Verbrauchertipps

Gesetzliche Änderungen

Keine Testpflicht mehr in Heimen

Die Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen entfällt zum 1. März. Besucherinnen und Besucher müssen im Gegensatz zu Beschäftigten und Bewohnern aber weiterhin eine Maske tragen. Das gilt auch beim Betreten von Arztpraxen. Abweichende Regelungen können jedoch mit dem Hausrecht begründet werden.

Die Bundesregierung erklärt auf ihrer Internetseite, die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen notwendig seien.

(Quelle: ARD Text)