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Verbrauchertipps

Gesetzliche Änderungen

Elterngeld: Einkommensgrenze sinkt

Beim Elterngeld sinkt die Einkommensgrenze, bis zu der man die staatliche Zuwendung bekommen kann. Paare und Alleinerziehende, die ab dem 1. April ein Kind bekommen, erhalten Elterngeld nur noch, wenn sie maximal 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erzielen. Bisher liegt die Grenze bei 200.000 Euro.

Damit dürfte die Zahl der Empfänger weiter sinken. Mit dem Elterngeld soll Müttern und Vätern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben oder nur geringfügig arbeiten, fehlendes Einkommen ausgeglichen werden.