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Politik/Gesellschaft
Häftlinge in Brandenburg und Berlin wählen meist per Brief
Bei der Bundestagswahl in knapp einem Monat dürfen in Berlin knapp 1.550 Gefangene ihre Stimme abgeben. Wie aus Angaben der Justizverwaltung hervorgeht, sind das weniger als die Hälfte der mehr als 3.530 Inhaftierten.
In Brandenburg können rund 690 volljährige Gefangene wählen. Wie ein Sprecher des Justizministeriums in Potsdam erklärte, entspricht das etwa 64 Prozent der insgesamt 1.080 Gefangenen.
Nach Angaben aus beiden Ländern geben die meisten der Inhaftierten per Briefwahl ihre Stimmen ab. Straftäter, denen Lockerungen gewährt werden, können ihre Stimme demnach aber auch am 23. Februar selbst im Wahllokal abgeben.
Dass einem Straftäter das Wahlrecht aberkannt wird, ist laut Gesetz nur in ganz bestimmten Fällen möglich. Dafür ist etwa eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Landesverrats und Offenbarung von Staatsgeheimnissen erforderlich oder wegen Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen sowie Abgeordnetenbestechung.