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Verbrauchertipp
Supermarkt darf Kleidung verkaufen
Zwei Supermärkte in Rheinland-Pfalz dürfen auch im Lockdown weiter Spielzeug, Kleidung und Haushaltswaren verkaufen.
Die Behörden hatten der Betreiberin aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes den Verkauf unprivilegierter Ware verboten.
Das geschah zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Koblenz entschied: Bietet ein Supermarkt neben privilegierter Ware wie Lebensmitteln auch Spielwaren oder Kleidung an, ist der Verkauf zulässig. Diese dürfen nur nicht den Schwerpunkt des Angebots ausmachen.